Vertrag & Nutzung
Klare Vereinbarungen.
Von Anfang an.
Hier erfahren Sie, wie die Zusammenarbeit gedacht ist. Der konkrete Leistungsumfang und alle Vertragsbedingungen werden vor dem Start schriftlich vereinbart.
Stand der Vorschau: 27. Oktober 2026. Diese Übersicht beschreibt das Angebotsmodell. Sie ist kein fertiger Vertrag und keine online abschließbare Bestellung.
1. Vor Beginn: Aufgabe und Umfang festlegen
Nach dem gegenseitigen Kennenlernen entscheiden beide Seiten über die Probe-Zusammenarbeit. Im schriftlichen Angebot stehen Beginn, Ziel, Seiten und Funktionen, benötigte Inhalte, Mitwirkung, Freigaben, Termine und der Umgang mit Änderungen. Größere Anwendungen, Zusatzleistungen und externe Kosten benötigen eine eigene Vereinbarung.
2. Zwei Monate Probe-Zusammenarbeit
Die Probephase läuft fest zwei Monate zu 199 € netto pro Monat, insgesamt 398 € netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Website-Erstellung im vereinbarten Umfang und das getrennte Agentur-Hosting über eine Kunden-Subdomain sind darin enthalten. Zahlungszeitpunkte, konkrete Liefertermine, Abnahme und Mängelbehandlung werden vor Beginn im Angebot geregelt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Weiterbetreuung nur mit ausdrücklicher Entscheidung
Nach den zwei Monaten endet die Probe-Zusammenarbeit. Es gibt keine automatische Verlängerung in eine langfristige Betreuung. Diese ist bei gegenseitiger Zustimmung zu 199 € netto pro Monat zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer möglich. Leistungsumfang, Hosting, Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist und Übergabe werden vor Beginn dieser Fortsetzung schriftlich vereinbart.
4. Getrenntes Hosting und Kunden-Subdomain
Die neue Website entsteht getrennt von Ihrem bisherigen Hosting auf Agentur-Hosting unter einer vereinbarten Kunden-Subdomain. Ihre bisherige Website kann parallel weiterlaufen. Domaininhaberschaft, DNS-Freigaben, Zertifikate, Backups, Zugriffe und Zuständigkeiten werden dokumentiert. Änderungen an Ihrer bestehenden Domain oder die Veröffentlichung einer neuen Website erfolgen nur nach Ihrer Freigabe.
5. Nutzungsrechte und eigene Inhalte
Ihre eingebrachten Texte, Bilder, Logos und Daten bleiben Ihnen zugeordnet; Sie müssen die nötigen Rechte dafür besitzen. Für neu erstellte Gestaltung, Inhalte und Programmierung werden Nutzungsdauer, Umfang und eine mögliche Nutzung außerhalb des Agentur-Hostings ausdrücklich im Angebot festgelegt. Lizenzen Dritter werden kenntlich gemacht. Aus der Monatspauschale folgt kein automatischer Erwerb sämtlicher Quelldateien oder eine unbegrenzte Hosting-Berechtigung.
6. Wenn die Zusammenarbeit endet
Schon vor dem Start vereinbaren wir, wie lange die Website genutzt werden darf, wann das Agentur-Hosting endet, welche Daten und Dateien exportiert werden, in welchem Format die Übergabe erfolgt und was ein möglicher Umzug kostet. Ob eine dauerhafte Übernahme der neu erstellten Website möglich ist und welche Nutzungsrechte dafür gelten, wird ebenfalls vor Beginn festgelegt. Eine technische Deaktivierung des vereinbarten Hostings erfolgt nur auf der dokumentierten vertraglichen Grundlage und mit vorheriger Mitteilung zum vereinbarten Termin. Es gibt keine versteckte Fernabschaltung und keinen eingebauten Sperrcode auf Kundensystemen.
7. Werbebudget, Lizenzen und Zusatzkosten
Werbebudget ist separat. Anzeigen werden nur mit vorher vereinbartem Budget und Freigabe geschaltet. Lizenzen, Fremddienste, besondere Funktionen und zusätzliche Arbeiten werden vor ihrer Beauftragung ausgewiesen. Zusätzliche Kosten entstehen nicht stillschweigend.
8. Ziele und Grenzen
Wir vereinbaren konkrete Leistungen und Entwicklungsschritte. Bestimmte Rankings, Kundenanfragen, Buchungen oder Umsätze sind nicht garantiert. Die Qualität vereinbarter Leistungen und die gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden dadurch nicht eingeschränkt. KI-Ergebnisse benötigen fachliche Prüfung; vertrauliche oder personenbezogene Daten werden nur nach abgestimmten Regeln und auf geeigneter Grundlage verarbeitet.
9. Datenschutz und Verantwortlichkeiten
Vor Verarbeitung von Kundendaten werden Rollen, technische Schutzmaßnahmen, etwaige Auftragsverarbeitung, eingesetzte Unterauftragnehmer, Speicher- und Löschfristen abgestimmt. Zuständigkeiten für Impressum, Datenschutz, Einwilligungen und inhaltliche Freigaben werden für die jeweilige Kundenwebsite dokumentiert.
10. Bestehender Mitgliederbereich
Bestehende Mitgliedszugänge und die vereinbarten Zugangsrechte werden durch diese neue öffentliche Angebotsdarstellung nicht automatisch geändert. Der Mitgliederbereich bleibt unter seiner bisherigen Adresse erreichbar.